Beschluss PA284 – BGE oder was?
Geschrieben von Stefan in Allgemein, tags: Beschluss, BGE, Hartz4, Offenbach, Parteitag, SozialpiratenIch wurde von der Sozialpiraten gebeten, zum Beschluss PA284 in Offenbach einen Kommentar zu verfassen. Das habe ich gemacht, hier das Ergebnis:
Der Beschluss, so wie er gefasst wurde, verhindert meiner Meinung nach in vier wesentlichen Punkten eine zielführende Auseinandersetzung mit dem Thema BGE:
1.) Es wird ein funktionierendes Modell gefordert anstatt selbst etwas vorzuschlagen – somit fehlt eine Kernaussage die man be- oder widerlegen kann.
Zwar arbeiten die Sozialpiraten seit längerer Zeit an Konzepten, sie haben aber beschlossen, zum Bundesparteitag in Offenbach keinen Antrag vorzulegen, weil noch nichts fertig ist. Ich wäre dankbar gewesen, wenn die Antragsteller dies akzeptiert und abgewartet hätten, damit eine wirkliche Diskussionsgrundlage vorhanden ist. So kann man höchstens für oder gegen das BGE als allgemeine Idee sein. Wie soll man da argumentieren, ohne Gefühle zu verletzen?
2.) An Stelle einer eigenen Arbeitsgruppe soll diese Aufgabe an eine Enquete-Kommission ausgelagert werden, sobald wir im Bundestag sind.
Wir sind noch nicht im Bundestag. Wenn alles so bleibt, wie es ist oder sogar noch besser wird, dürfen wir darauf hoffen, im nächsten Bundestag vertreten zu sein. Die Sicherheit, dass wir die Macht haben werden, eine Enquete-Kommission einsetzen zu lassen, haben wir jedoch trotzdem nicht. Ganz abgesehen davon müsste auch eine solche Kommission zumindest grundlegende Konzepte vorgelegt bekommen, die sie diskutieren und bewerten kann. Wenn wir als Piratenpartei ein BGE fordern, sind wir hier in der Pflicht, solche Konzepte vorzulegen. Davon, dass diese erarbeitet werden sollen, bis wann sie vorliegen sollen, wer sich darum kümmern soll, ist in dem beschlossenen Antrag nicht die Rede. Folglich weicht auch diese Forderung der konkreten Gestaltung aus und verhindert eine Diskussion.
3.) Eine bundesweite Volksabstimmung ist derzeit nicht zulässig, es wird also ein noch nicht existentes Verfahren gefordert und bringt uns – immer vorausgesetzt, wir schaffen es, in den Bundestag gewählt zu werden – in die Pflicht, dieses Verfahren gesetzlich zu etablieren. Wie das gehen soll, wird mit keiner Silbe besprochen.
4.) Ich denke, es würde schwer werden, eine Mehrheit zu erreichen, wenn die etablierten Parteien mit ihrer langjährigen Erfahrung und der hinter ihnen stehenden Medienmacht dagegen angehen – als Beispiel sei hier auf die Pseudo-Schlichtung und die Kampagne pro-S21 zur Volksabstimmung verwiesen.
Es existieren sicherlich bereits Überlegungen zur Umsetzung eines BGE. Die fertigen oder oftmals nur halbfertigen Finanzkonzepte der verschiedenen BGE-Modelle gehen aber davon aus, dass die pekuniären und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft – Arbeitsleistung, Einkommen, Preisniveau, und so weiter – in etwa konstant bleiben und nehmen diese Rahmenbedingungen als Modell für ihre Finanzierung. In meinen Augen ist es jedoch naiv zu glauben, dass nach einem kompletten Wechsel des Sozial- und Steuersystems diese Rahmenbedingungeng auf gleichem Niveau bleiben oder gar ein für ein BGE als Grundlage besseres erreichen würden.
Bei einem Experiment diesen Umfangs – ohne Netz und doppelten Boden – befürchte ich, dass die sozial Schwachen am Ende unter die Räder kommen. Die Gewinner werden wie immer die Starken sein, wie man an deren BGE-Modellen (unter anderem von Dieter Althaus oder Götz Werner) unschwer erkennen kann.
Ich kann gut verstehen, dass Menschen, die mit Hartz IV zu tun haben oder hatten, Sehnsucht nach einer menschenwürdigen Alternative haben. Die Frage ist jedoch, ob die Forderung nach einem von einer Enquete-Kommission, die noch nicht existiert, erarbeitetes und von einer Volksabstimmung, für die es noch keine rechtliche Grundlage gibt, legitimiertes BGE ein gangbarer Weg sind, um dem Druck durch ARGE und die gesellschaftliche Stigmatisierung zu entgehen.
Abschließend möchte ich aber noch eines betonen: Sollte der Beschluss dafür sorgen, dass ähnlich wie beim Thema Netzpolitik die anderen Parteien durch uns aufgeschreckt werden und etwas für die sozial Schwachen in unserem Land tun, kann ich dem am Ende vielleicht sogar doch noch etwas Gutes abgewinnen. Aber das wird erst die Zeit zeigen. Bis dahin bleibe ich den drei Buchstaben “BGE” mit allen dahinter verborgenen Träumen und Phantasien gegenüber kritisch.
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[...] (PA284, 66,9xx% dafür) gabs im Nachgang zahlreiche Diskussionen. Hier ein Statement von Stefan Körner, Landesvorsitzender der Piraten Bayern. Der Beschluss, so wie er gefasst wurde, verhindert meiner [...]
Ahoi,
ich glaube nicht, dass der Beschluss zum BGE weiter kommt, als das Einsetzen einer Kommission.
Und zwar aus folgenden Gründen:
1) Das BGE fußt auf staatlichen Transferleistungen. Damit muss das notwendige Geld über Steuern erhoben werden.
2) Die einzige Steuer, bei welcher der Bundesrat keine Mitsprache hat, ist der Solidarzuschlag (siehe Steuerdebatte vom Sommer). Bei allen anderen Steuern muss der Bundesrat mit Mehrheit zustimmen.
3) Die Länder und Kommunen bekommen erhebliche Anteile der Mehrwertsteuer und der Lohnsteuer, um ihre Aufgaben zu finanzieren. Die Kommunen und 13 von 16 Bundesländern sind notorisch klamm. Können also auf keinen Cent verzichten.
4) Die Kosten für Personen, die ALG2 und Grundsicherung bekommen, werden aus eben jenen Steuern von den Ländern beglichen.
Somit müssen das Bündel an gesetzlichen Änderungen, die zur Einführung des BGE notwendig sind, von den Ländern mit verabschiedet werden.
Der geneigt Pirat sagt jetzt: “Wieso? Wir lassen doch zum Schluss das Volk abstimmen.”
Tja, nur daß das Volk hier nach bestehender Gesetzeslage überhaupt keine Entscheidung fällen kann. Macht nix, dann führen wir bundesweite Volksentscheide ein. Tja, leider kann das Volk immer noch nicht über das BGE alleine entscheiden. Denn der Bund kann keine Gesetze alleine erlassen, welche die finanziellen Belange der Länder berührt.
D.h. in jedem Bundesland müssen die Piraten Mechaniken für Volksentscheide schaffen. In vielen Bundesländern gibt es da schon was. Aber mit erheblichen Unterschieden. In Baden-Württemberg ist ein Quorum von 1/3 der Wahlberechtigten notwendig. Das ist verdammt hoch, wie man kürzlich gesehen hat. In Bayern ist es ausgeschlossen, einen Volksentscheid zu stellen, der Einfluss auf den Landeshaushalt hat, usw. Das sind die beiden mir geläufigen Beispiele.
Damit steht ein langer Reigen durch die Instanzen an. Erstmal in 15 weitere Landesparlamente und den Bundestag einziehen. Danach in 16 Landesregierungen und eine Bundesregierung kommen. Dort dann die notwendigen Gesetze erlassen. Anschließend Volksentscheide herbeiführen. Dann den Apparat an notwendigen Gesetzen erlassen.
Alternative 1: eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat aufstellen. Chancen: 0% so lange CDU, CSU, und SPD mehr als 50% der Sitze im Bundestag halten, und die Piraten nicht eine Mehrheit der Länder nach Bundesratsstimmgewichtung mit Linken und vielleicht Grünen regieren.
Alternative 2: Eine Föderalismusreform. Scheitert aus den selben Gründen wie Alternative 1.
Alternative 3: Eine neue Verfassung. Wie hoch dafür die Hürden bei einem Grundgesetz mit Ewigkeitsgarantie sind, mag ich gar nicht wissen. Es bedarf eines Verfassungskonvents und aller Wahrscheinlichkeit nach einer Volksabstimmung. Und dann gibt es immer noch kein BGE, sondern nur die Voraussetzungen dafür.
Bleibt der Zweifel, ob das am Ende alles noch als “soziale Marktwirtschaft” betrachtet werden darf, zu der sich das Grundgesetz bekennt.
Geschätzte Dauer: optimistisch ca. 20 Jahre plus Verfahrensdauer (ca. eine weitere Legislaturperiode), wenn die Piraten tatsächlich in den Parlamenten ankommen. Pessimistisch: nie. Denn CDU/CSU und SPD gemeinsam werden nicht auf unter 50% Stimmenanteil sinken.
Ach ja, im Titel hatte ich ja noch die EU versprochen. Die gibt’s am Ende als Witz:
Die Beschlüsse vom EU-Gipfel letzter Woche sehen weitreichende Eingriffsrechte der EU-Kommission in den Staatshaushalt vor. Es läuft also ein Prozess, bei dem am Ende die EU den Haushaltsplan mit Finanzierung des BGE betrachtet und sagt: “Nein, das ist nicht unter Einhaltung der Neuverschuldungsregeln und der Schuldenbremse finanzierbar. Bitte streichen oder Strafzahlungen inkl. Stimmrechtsverlust.”